Kommunaler Suchtbeauftragter weist auf Suchtrisiken von Glücksspielangeboten hin
Anlässlich des bundesweiten Aktionstags Glücksspielsucht am 29. September weist der Kommunale Suchtbeauftragte Tim Failing auf die Suchtrisiken von Glücksspielangeboten hin. Seit Inkrafttreten des aktualisierten Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli sind ein ansteigendes Angebot an Glücksspielen sowie zunehmende Werbung für Glücksspiele zu beobachten. Dies trifft insbesondere auf Online-Glücksspielangebote zu, von denen ein erhöhtes Suchtrisiko ausgehen kann.
Menschen, die gerne Glücksspiele spielen, werden in der Regel nicht sofort spielsüchtig. Dass es dennoch Menschen gibt, die trotz erheblicher persönlicher Nachteile, wie beispielsweise größeren finanziellen Verlusten, weiterspielen, scheint häufig absurd und nicht nachvollziehbar – für Außenstehende genauso wie für Betroffene selbst. Aktuelle Studiendaten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegen, dass rund 430.000 Menschen in Deutschland von einem problematischen Glücksspielverhalten oder einer Glücksspielsucht betroffen sind.
Spielende verlieren die Kontrolle über ihr Verhalten
Ein Mensch, der zu viel spielt, kann die Fähigkeit verlieren, sich zu entscheiden, ob er dem Glücksspiel nachgehen möchte oder nicht. Spielende verlieren die Kontrolle über ihr Verhalten. Problematisches Glücksspiel zieht für die Betroffenen selbst, aber auch für deren Familie und Angehörige sowie Freunde oftmals ernste Folgen nach sich, unter denen alle Beteiligten leiden:
Lügen und Ausreden werden erfunden, um unangenehme Tatsachen zu verbergen, beispielsweise dass man den Monatslohn „verzockt“ hat. Vertrauensvolle Beziehungen werden zerstört, weil die Spielenden sich oft gefühlsmäßig abwenden und sich ganz dem Spielen zuwenden. Die existenzielle Lebensgrundlage geht verloren, weil zum Beispiel das Geld für Lebensmittel oder die Miete fehlt. Gemeinschaftliche Unternehmungen mit Freunden und Familie sind nicht möglich, weil Spielende dazu keine Zeit haben.
Glücksspielsucht ist eine Krankheit
Glücksspielsucht ist eine Krankheit und bestimmt das Alltagsleben süchtig spielender Menschen. Sie nehmen fast jede Gelegenheit wahr zu spielen und vernachlässigen Familie, Berufsleben und soziale Kontakte. Normalen Alltagsproblemen und negativen Gefühlen weichen sie aus, indem sie spielen. Beim „pathologischen (krankhaften) Glücksspiel“, so nennt man die Erkrankung im klinischen Vokabular, spricht man von einer stoffungebundenen Sucht oder auch von einer Verhaltenssucht.
Glücksspielsucht ist in Deutschland sowohl von den Rentenversicherungsträgern als auch den Krankenkassen als Krankheit anerkannt. Die Anerkennung des Pathologischen Glücksspielens hat für die Betroffenen wichtige sozialrechtliche Folgen: Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf ambulante, stationäre und Nachsorgeleistungen, die von den Rentenversicherungsträgern bzw. den Krankenkassen finanziert werden. Auch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (Wiedereingliederungsmaßnahmen, Umschulungen) können finanziert werden.
Betroffene sollten sich frühzeitig beraten lassen
Sollte jemand die Tendenz zur Spielsucht bei sich selbst oder einem Angehörigen erkannt haben, ist es in jedem Fall wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen. Neben dem Kommunalen Suchtbeauftragten (Telefon 07221 93-14 45) und der Fachstelle Sucht Baden-Baden (Telefon 07221 99 64 78 0) bietet sowohl das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg unter www.spass-statt-sucht.de als auch die BZgA auf www.check-dein-spiel.de Informations- und Beratungsangebote zu Online-Glücksspielen, Erläuterungen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags und zum Thema Spielersperren.
Um Spielende besser vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen, wurde mit dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag unter anderem das Spielersperrsystem aktualisiert. Auch dazu informiert die BZgA auf www.check-dein-spiel.de und bietet ein Formular zur Beantragung einer Selbst- und Fremdsperre an.