Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September

Acht von zehn Frauen trinken Alkohol während der Schwangerschaft und nehmen damit, meistens unwissentlich, in Kauf, dass es zu einer Schädigung ihres Kindes kommen kann. Dass Alkohol bei einer Schwangerschaft ab dem 1. Tag gefährlich für das Ungeborene sein kann, wird noch allzu selten ernst genommen. FASD ist die einzige Behinderung, die sich vermeiden lässt, wenn spätestens ab dem 1. Tag der Schwangerschaft kein Alkohol getrunken wird.

Folge der Verharmlosung von Alkohol

Die Folge der Verharmlosung von Alkohol kann die sogenannte Alkoholspektrumstörung, auch FASD genannt, sein: Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 10.000 Babys mit Alkoholschäden geboren, die Dunkelziffer ist bei weitem höher. Manche Schädigungen sind nicht gleich ersichtlich, sondern können sich erst im Laufe der Zeit zum Beispiel im Verhalten oder in den schulischen Leistungen zeigen. Die Krankheit ist unheilbar und hat meist lebenslange körperliche sowie geistige Auswirkungen.

„Menschen mit FASD sind für ihr gesamtes Leben beeinträchtigt, wobei die größten Probleme oft in der Bewältigung des Alltags liegen. „Ein normales Leben ist nur den wenigsten Jugendlichen und Erwachsenen mit FASD möglich“, so Marlene Mortler, ehemalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Daher der Appell: 0,0 Promille mit Beginn der Schwangerschaft oder besser bereits mit Beginn des Kinderwunsches.

Bei 0,8 Promille Alkohol im Blut, braucht der Körper einer erwachsenen Frau in der Regel acht Stunden, bis der Alkohol wieder vollständig abgebaut ist. Ein Baby im Mutterleib, dessen Leber noch nicht vollständig entwickelt ist, braucht zehnmal so lange: Ein ungeborenes Kind schwimmt bei 0,8 Promille der Mutter also drei Tage lang im Alkohol. Die Schädigung durch Alkohol in der Schwangerschaft ist nicht heilbar. Eine frühzeitige Diagnose und zielgenaue Hilfen können die Auswirkungen der damit einhergehenden Beeinträchtigungen mildern und zur Verbesserung der Lebensqualität führen.

Symptome der FASD

Die Diagnose der Fetalen Alkoholspektrumstörung sollte immer von einem Fachteam mit spezifischer Erfahrung vorgenommen werden. Ohne Informationen über einen Alkoholkonsum in der Schwangerschaft der leiblichen Mutter, ist eine Diagnose nicht einfach, weshalb es Jahre dauern kann, bis in diese Richtung untersucht wird. Betroffene Eltern, Pflegeeltern oder Adoptiveltern wissen oft nicht, was mit ihrem Kind los ist. Bis zur Gewissheit einer Diagnose sind diese häufig mit dem Verhalten des Kindes überfordert.

Die durch FASD verursachten Probleme können neben Verhaltensstörungen insbesondere Wachstumsminderung, Gesichtsauffälligkeiten, Gedächtnis- und Lernstörungen, geistige Einschränkungen, körperliche Erkrankungen und vieles mehr sein. Sie können sich auch darin zeigen, dass der Alltag von den Betroffenen kaum gemeistert wird. Betroffene verfügen aber auch über viele positive Eigenschaften und Fähigkeiten, welche die Menschen mit FASD liebenswert machen: So sind sie beispielsweise häufig sehr hilfsbereit, gesprächig, kontaktfreudig, mutig, vielseitig interessiert, musisch begabt, verfügen über Spontaneität und können durch ihre Fröhlichkeit andere anstecken.

Dennoch erfahren Menschen mit einer Fetalen Alkoholspektrumstörung aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten oft Ablehnung und den Ausschluss aus sozialen Zusammenhängen. Eine Integration in Gruppen wie Klassen, Kindergruppen oder Vereinen fällt ohne Unterstützung meist sehr schwer. Zum Ausgleich von erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenzen ist eine stabile Alltagsroutine nötig – die Betroffenen brauchen hierfür häufig eine beständige, enge Begleitung.

Weitere Informationen

Hilfe und Unterstützung erfahren betroffene Eltern oder betroffene Menschen mit FASD im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden vom Sozialamt (Eingliederungshilfe), Jugendamt (Allgemeiner Sozialer Dienst, Frühe Hilfen), Gesundheitsamt, Diakonie, Fachstelle Sucht Rastatt/Baden-Baden und den Kommunalen Suchtbeauftragten.

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