Cannabis ist nach Alkohol und Nikotin das weltweit am weitesten verbreitete Suchtmittel. Während Cannabis häufig zur Rauscherzeugung konsumiert wird, hat die Medizin es auch als Heilmittel (wieder-)entdeckt.

Cannabis wird meist in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und Blätter der Cannabispflanze) oder Haschisch (aus dem Harz der Blütenstände) konsumiert. Die häufigste Konsumform ist das Rauchen von Joints (umgangssprachlich „kiffen“). Darüber hinaus werden Cannabisprodukte über verschiedene Sorten von Pfeifen geraucht, oder gelegentlich auch in Tee aufgelöst oder in Keksen („Spacecakes“) verbacken.

Der Zeitpunkt des Wirkungseintritts hängt von der Konsumform ab. Geraucht setzt die Wirkung meist unmittelbar ein, da der Wirkstoff sehr schnell über die Atemwege aufgenommen wird und die Blut-Hirn-Schranke überwindet. Gegessen oder getrunken wird das THC langsamer aufgenommen.

Zu der als angenehm erlebten Wirkung von Cannabis zählt eine Anhebung der Stimmung. Häufig tritt ein Gefühl der Entspannung und des Wohlbefindens ein. Möglich ist auch ein heiteres Gefühl, verbunden mit einem gesteigerten Kommunikationsbedürfnis. Akustische und visuelle Sinneswahrnehmungen können intensiviert werden. Zu den Wirkungen, die als unangenehm erlebt werden, zählen eine niedergedrückte Stimmung, psychomotorische Erregung, Unruhe und Angst. Panikreaktionen und Verwirrtheit mit Verfolgungsphantasien bis hin zu paranoiden Wahnvorstellungen sind ebenfalls möglich.

Die akute Wirkung von Cannabis führt unmittelbar zu Leistungseinbußen in der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen. Tests in Simulatoren haben gezeigt, dass besonders in der ersten Stunde des Konsums, die Fahrtauglichkeit eingeschränkt ist.

Beim Konsum von Cannabis stellt sich die Frage nach den Langzeitfolgen:

  • Gehirn: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nach dem derzeitigen Forschungsstand vermutlich keine substantiellen Hirnschäden anzunehmen sind. Jedoch leidet die Hirnleistungsfähigkeit mit zunehmender Dauer und Intensität des Konsums. Dies macht sich bei Dauerkonsumentinnen und -konsumenten in Form schlechterer Lern- und Gedächtnisleistungen bemerkbar.
  • Atemwege: Prinzipiell belasten alle inhalierten Fremdstoffe die Atemwege. Bei starken Cannabis-Raucherinnen und -Rauchern konnte in Studien ein gehäuftes Auftreten von Bronchitis sowie Entzündungen der Nasen- und Rachenschleimhaut festgestellt werden. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Cannabisrauch etwa die gleiche Menge Teer, also Schadstoffe, enthält wie Tabakrauch.
  • Schwangerschaft: Untersuchungen zu den Auswirkungen mütterlichen Cannabiskonsums auf den Entwicklungsstand, also Größe und Gewicht der Neugeborenen, kamen bisher zu widersprüchlichen Befunden. Aufgrund der bedeutsamen Funktion körpereigener Cannabinoide für die Gehirnentwicklung gilt die Schwangerschaft jedoch als sensible Phase. Aus Vorsichtsgründen ist Schwangeren anzuraten, auf Cannabis ebenso wie auf Alkohol, Nikotin und andere Drogen zu verzichten.
  • Herz-Kreislaufsystem: Bisherige Studienergebnisse legen ein erhöhtes Herzinfarktrisiko im Verlauf der ersten Stunde nach dem Konsum von Cannabis nahe, weil Cannabis die Herzfrequenz erhöhen kann. Bei vorbelasteten Personen kann dies zu einer lebensbedrohlichen Überbeanspruchung des Herzens führen
  • Abhängigkeit: Bei einem dauerhaften Konsum kann sich eine psychische Abhängigkeit entwickeln. Die Betroffenen haben das Gefühl, nicht mehr ohne Cannabis „zurecht“ zu kommen. Anders als früher angenommen, können sich nach einer Phase dauerhaften Konsums auch Entzugserscheinungen zeigen, wenn der Konsum (zeitweilig) eingestellt oder reduziert wird. Daraus kann geschlossen werden, dass sich auch eine körperliche Komponente der Abhängigkeit entwickeln kann. Je nachdem, in welchem Maße psychosoziale Risikofaktoren vorliegen, kann eine Person mehr oder weniger gefährdet sein, eine Abhängigkeit zu entwickeln. So geht man davon aus, dass psychische Probleme wie beispielsweise Depressionen oder Angstsymptome das Risiko erhöhen, Cannabis im Sinne einer „Selbstmedikation“ zu missbrauchen.

Seit 1929 das Opiumgesetz im Deutschen Reichstag verabschiedet wurde, unterliegt Cannabis einer strengen Kontrolle in Deutschland. Das Opiumgesetz wurde 1971 abgelöst vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (psychoaktive Substanzen) regelt. Für Cannabis gilt: Der Besitz, Handel und Anbau von Cannabis ist verboten. Seit März 2017 können Cannabisblüten oder Cannabisextrakt schwerkranken Patientinnen und Patienten als Medizin verschrieben werden.

Sie haben weitere Fragen zum Beitrag oder benötigen Beratung? Den Kommunalen Suchtbeauftragten erreichen Sie entweder per Mail unter suchtbeauftrager@baden-baden.de oder per Telefon unter 07221/ 93-1445.

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