FASD – Was ist das?

Wenn werdende Mütter während der Schwangerschaft Alkohol trinken, besteht ein hohes Risiko, dass sie ein behindertes Kind auf die Welt bringen. Fetale Alkoholspektrum-Störungen (Fetal Alcohol Spectrum Disorders, FASD) zählen zu den häufigsten angeborenen Behinderungen in Deutschland.

Das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) ist die ausgeprägteste Form Fetaler Alkoholspektrum-Störungen und entsteht durch häufigen mütterlichen Alkoholkonsum während der Schwangerschaft. Doch auch geringere Trinkmengen rufen Schädigungen beim Kind hervor, die vielfach nicht äußerlich sichtbar sind. Dennoch haben diese Kinder im Alltag mit gravierenden Handicaps zu kämpfen. Sie zeigen Entwicklungsstörungen, haben Merk- und Lernschwierigkeiten, eine eingeschränkte Impulskontrolle, neigen zu sozial unangemessenem Verhalten und Hyperaktivität. Ihre Fähigkeit, Handlungen zu planen, ist eingeschränkt, und vielfach können sie aus Fehlern nicht lernen.

Alkohol gelangt über die Plazenta unmittelbar in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes. Das Kind „trinkt“ mit und ist ebenso alkoholisiert wie die Mutter. Da Alkohol ein Zellteilungsgift ist, wirkt er schädigend auf den sich bildenden Organismus ein. Die Entwicklung der inneren Organe, insbesondere aber des Gehirns und des Nervensystems, wird durch den Alkohol gestört.

Fetale Alkoholspektrum-Störungen wären vollständig vermeidbar, wenn werdende Mütter während der Schwangerschaft konsequent auf Alkohol verzichten würden. Ist ein Kind durch Alkohol im Mutterleib einmal geschädigt worden, trägt es lebenslang an den Folgen. Eine zulässige Alkoholmenge, deren Konsum für das Kind risikolos wäre, gibt es nicht. Daher gilt: Kein Tropfen Alkohol während der Schwangerschaft!

Der Arbeitskreis FASD unter der Leitung der Kommunalen Suchtbeauftragten des Stadtkreises Baden-Baden und Landkreises Rastatt hat zur Prävention von FASD Postkarten entwickelt, um auf das Problem FASD aufmerksam zu machen. Die Postkarten sind gedacht zum Auslegen überall dort, wo sich Jugendliche, junge Frauen und deren Partner aufhalten. Sie können kostenfrei beim Kommunalen Suchtbeauftragten per E-Mail (suchtbeauftragter@baden-baden.de) unter Angabe der Postanschrift bestellt werden.

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