Menschen, die gerne Glücksspiele spielen, werden in der Regel nicht sofort spielsüchtig. Dass es dennoch Menschen gibt, die trotz erheblicher persönlicher Nachteile, wie z.B. größeren finanziellen Verlusten, weiterspielen, scheint häufig absurd und nicht nachvollziehbar – für Außenstehende genauso wie für Betroffene selbst. Deshalb ist es wichtig, sich über Glücksspiele und deren Wirkweise zu informieren. Dadurch kann der möglichen Entwicklung einer Spielsucht frühzeitig entgegengewirkt werden.
Ein Mensch, der zu viel spielt, kann die Fähigkeit verlieren, sich zu entscheiden, ob er dem Glücksspiel nachgehen möchte oder nicht. Spielende verlieren die Kontrolle über ihr Verhalten. Problematisches Glücksspiel zieht für die Betroffenen selbst, aber auch für deren Familie und Angehörige sowie Freunde oftmals ernste Folgen nach sich, unter denen alle Beteiligten leiden:
- Lügen und Ausreden werden erfunden, um unangenehme Tatsachen zu verbergen, z.B. dass man den Monatslohn „verzockt“ hat.
- Vertrauensvolle Beziehungen werden zerstört, weil die Spielenden sich oft gefühlsmäßig abwenden und sich ganz dem Spielen zuwenden.
- Die existenzielle Lebensgrundlage geht verloren, z.B. weil das Geld für Lebensmittel oder die Miete fehlt.
- Gemeinschaftliche Unternehmungen mit Freunden und Familie sind nicht möglich, weil Spielende dazu keine Zeit haben.
Glücksspielsucht ist eine Krankheit und bestimmt das Alltagsleben süchtig spielender Menschen. Sie nehmen fast jede Gelegenheit wahr zu spielen und vernachlässigen Familie, Berufsleben und soziale Kontakte. Normalen Alltagsproblemen und negativen Gefühlen weichen sie aus, indem sie spielen. Beim „pathologischen (krankhaften) Glücksspiel“, so nennt man die Erkrankung im klinischen Vokabular, spricht man von einer stoffungebundenen Sucht oder auch von einer Verhaltenssucht. Glücksspielsucht ist in Deutschland sowohl von den Rentenversicherungsträgern als auch den Krankenkassen als Krankheit anerkannt. Die Anerkennung des Pathologischen Glücksspielens hat für die Betroffenen wichtige sozialrechtliche Folgen: Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf ambulante, stationäre und (Nachsorge-) Leistungen, die von den Rentenversicherungsträgern bzw. den Krankenkassen finanziert werden. Auch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (Wiedereingliederungsmaßnahmen, Umschulungen) können finanziert werden.
Sollte jemand die Tendenz zur Spielsucht bei sich selbst erkannt haben, ist es in jedem Fall wichtig sich frühzeitig beraten zu lassen.