Baden-Baden (26.03.2024). Ab dem 1. April wird Cannabis in Deutschland unter Vorgaben legalisiert. Die kommunale Suchtbeauftragte Alessa Braun sieht die Stadt gut vorbereitet und weist auf die vielfältigen Unterstützungsangebote hin. Insbesondere für Minderjährige ist laut ihr klar: „Unser Ziel ist, dass gar nicht erst konsumiert wird.“
Suchtbeauftragte befragte Schüler
Die steigende Zahl der Konsumenten in Deutschland ist ein zentrales Argument der Bundesregierung für die Legalisierung. „Auch in Baden-Baden stellen wir schon länger eine steigende Tendenz beim Cannabis-Konsum fest“, erklärt Braun. Zu diesem Schluss kommt sie nicht zuletzt aufgrund einer anonymen Online-Umfrage, die an Schulen durchgeführt und enormen Rücklauf verzeichnen konnte. Die repräsentative Umfrage zeigt auch, dass Baden-Baden bei den meisten Kennzahlen zum Konsum von Minderjährigen unter dem Bundesdurchschnitt liegt.
Vielfältige Präventionsangebote
Mit Blick auf die vielfältigen Suchtpräventions- und Unterstützungsangebote ist die Stadt gut auf die Cannabis-Legalisierung vorbereitet. Neu eingeführt wurde beispielsweise das digitale Suchtberatungsangebot „DigiSucht“. Das bewährte Programm „HaLT“ wurde auf Cannabissucht erweitert und das Pilotprojekt „Der Grüne Koffer“ soll Schüler über die Gefahren von Cannabis aufklären. Einige Regelungen und praktische Abläufe sind bisher ungeklärt. „Da warten wir aktuell ab und reagieren auf die Entwicklungen. Wir werden weiter genau hinschauen und unsere Angebote gegebenenfalls anpassen“, erklärt Braun zuversichtlich.
Zum Thema
Gemäß den neuen Bestimmungen dürfen erwachsene Personen mit Wohnsitz in Deutschland bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen und bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum mit sich führen. Diese Menge kann entweder aus eigenem Anbau stammen – wobei bis zu drei Pflanzen erlaubt sind – oder ab dem 1. Juli von einer Anbauvereinigung bezogen werden. Der Besitz von Cannabis ist für Minderjährige komplett untersagt und junge Erwachsene erhalten nur geringe Mengen mit reduziertem THC-Gehalt von den Anbauvereinigungen. Werbung für Cannabis oder Anbauvereinigungen ist strengstens untersagt. Präventions- und Aufklärungsprogramme für Kinder und Jugendliche werden verstärkt, und der Konsum von Cannabis in Gegenwart von Minderjährigen sowie in der Nähe von Schulen und anderen Jugendeinrichtungen ist verboten. Seite drucken