Der Konsum von Suchtmitteln hat unmittelbare Folgen für die Arbeitswelt. Ernste Probleme für betroffene Mitarbeiter und Arbeitgeber entstehen nicht erst dann, wenn eine Abhängigkeitserkrankung bereits vorliegt. Auch riskanter und gesundheitsgefährdender Konsum wirkt sich auf Verhalten, Leistungsfähigkeit und Betriebsklima aus.

In Deutschland gibt es gute Programme für die Vorbeugung von Suchtproblemen am Arbeitsplatz. Sie sind Bestandteil umfassender Suchtprogramme im Rahmen des Gesundheitsmanagements in Unternehmen.

Sucht am Arbeitsplatz ist ein Thema, das für Personen mit unterschiedlichem beruflichen Hintergrund große Bedeutung hat. Es geht betroffene Beschäftige und deren Umfeld etwas an, aber auch Arbeitgeber und Personalverantwortliche. Weiterhin befassen sich Beratungs- und Ansprechpersonen wie auch Arbeitnehmervertretungen mit der Vorbeugung, Beratung und Hilfe. Alle Beteiligten nähern sich der Thematik aus unterschiedlichen Richtungen.

Ein betriebliches Suchtprogramm – häufig auch betriebliches Suchtpräventionsprogramm genannt – beinhaltet als Gesamtkonzept die Aktivitäten, Maßnahmen und Regelungen im Betrieb. Diese dienen der Vorbeugung von Suchterkrankungen wie auch der Beratung und Hilfe, ebenso der Intervention bei Auffälligkeiten. Weiterhin gehören die Koordination (also das Abstimmen der Vorgänge und Handlungen) und die Weiterentwicklung des Programmes selbst hinzu. In welchem Umfang die Maßnahmen durchgeführt werden und welche Angebote es im Einzelnen gibt, hängt von der Betriebsgröße und den eingesetzten Ressourcen (Betriebs- und Geldmittel, Personal, Zeit) ab.

Angebote der Beratung und Hilfe sind weitere Bausteine eines betrieblichen Suchtkonzeptes. In der Praxis können diese auf unterschiedliche Weise organisiert sein, etwa in Form interner Einrichtungen mit festen betrieblichen Ansprechpersonen oder auch in Form von Kooperationsvereinbarungen mit externen Dienstleistern. Eine Abhängigkeitserkrankung wird immer außerhalb des Betriebes behandelt. Betriebe übernehmen jedoch wichtige Aufgaben im Rahmen der Wiedereingliederung. Selbsthilfe unterstützt und spielt bei Suchterkrankungen vor, während und nach einer Behandlung eine wichtige Rolle.

Sie sind interessiert an einer Beratung zum Thema? Dann melden Sie sich einfach beim Kommunalen Suchtbeauftragten unter 07221/ 93-1445 oder unter suchtbeauftragter@baden-baden.de.

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